Viele Projekte verwirklicht - Starkes Dorf sucht Mitmacher
Ostercappeln. Zahlreiche Projekte hat das „Starke Dorf“ Ostercappeln in den vergangenen Jahren verwirklicht. Inzwischen besteht die Gruppe als Verein fast siebzehn Jahre. Die Mitglieder wünschen sich noch viele Bürger aller Altersklassen, die mitmachen und sich in der Gemeinschaft im Ort engagieren wollen.
Ausgangspunkt der Gründung war ein Treffen im Januar 2005. Das Ehrenamt sollte gestärkt werden. Auf Initiative des Landkreises und der Gemeinde kamen Bürger aus der Ortschaft Ostercappeln zusammen, die bereit waren, sich ehrenamtlich zu engagieren. Aus der damaligen Planungsgruppe wurde 2006 der eingetragene Verein und erhielt die Gemeinnützigkeit. Aktiv wirken hier auch Mitglieder aus den Nachbargemeinden. Vom Gründungsteam sind bis heute Peter Kovermann, Sigrid Kromik, Heinz Müller und Franz Kahlert mit dabei. Heute ist Wim van Berkum der Vorsitzende.
Veränderungsprozesse
„Ziel des Vereins ist es, ein Gespür bei den Bürgerinnen und Bürgern für zukünftige Veränderungsprozesse zu wecken, selbst Ideen vorzutragen und die aktive Gestaltung ihres Lebensraumes gemeinsam auch mit anderen Vereine und Initiativen zu fördern“, so Franz Kahlert. Basis sei das Bewusstsein, etwas für die eigene Region und das eigene Dorf tun zu wollen. Es geht also nicht darum, einen Aufgabenkatalog abzuarbeiten. „Wir sind offen für Vorschläge und Anregungen“, betont der Verein. Jeder, der will, kann sich mit eigenen Projektideen einbringen.
Kontaktstelle Ehrenamt
Welche Vorhaben gehen auf die Initiative des Starken Dorfes zurück? Die Wiederbelebung des Kulturrings Ostercappeln gehört ebenso dazu wie der Aufbau des (ehemaligen) Jugendzentrums an der Nordhauser Straße und die Schaffung der Kontaktstelle Ehrenamt. Zweimal wurde ein Treffen von Ostercappelner mit Westerkappelnern organisiert. Die Verlegung der Stolpersteine im Ort durch den Kölner Künstler Gunter Demnig geht darüber hinaus auf die Initiative der Gruppe zurück. An der Caldenhofer Allee in Hitzhausen hat der Verein eine Allee gepflanzt. Seit Gründung engagiert sich das Starke Dorf für die Verbesserung des ÖPNV und für die Reaktivierung des Bahnhalts Vehrte. Thema ist auch die Wiedererlangung des Prädikates "Luftkurort" für Ostercappeln und die Anstrengungen Investoren für Errichtung und Führung eines Hotels in der Ortsmitte zu finden.
Ostercappelner Missionare
Ein weiterer Bereich ist das Erforschen der Ortsgeschichte. So hat die Gruppe das Wirken der Ostercappelner Missionare und Gelehrten Johann Ernst Hanxleden (1681-1732) und Franz Hermann Glandorff (1687-1763) wieder ins Bewusstsein gerückt und auch Kontakte nach Indien geknüpft. Eine neue Chronik Ostercappeln wird derzeit erstellt. „Wir suchen historische Berichte, Briefe, Fotos von früher, aber besonders nach neuen Mitarbeitern für das Schreibbüro“, so Kahlert. Ideal wäre es auch, wenn im Ort ein zentrales Archiv eingerichtet werden könnte – ähnlich wie das die Kommunale Gemeinschaft Wittlage in den neuen Räumen des DRK an der Lindenstraße in Wittlage realisiert.
Der Reparaturtreff
Am 30. September 2016 sprach Andreas Korch den Schriftführer des Vereins "Starkes Dorf" an mit der Frage: "REPAIR-Café, das wäre doch etwas für Ostercappeln!". Andreas Korch wurde eingeladen und stellte den Mitgliedern das Projekt am 27. Oktober 2016 in der monatlichen Sitzung des Vereins vor. Der Vorschlag wurde von allen Mitgliedern sehr gut angenommen und als Projekt auf den Weg gebracht.. Von da an waren Andreas Korch, Heinz Müller und Franz Kahlert im Landkreis und darüber hinaus in Lindern/Krs. Cloppenburg, in Ankum, in Osnabrück unterwegs und haben sich entsprechende Einrichtungen angesehen und sich über Abläufe und Arbeit der Aktivisten informiert. 2017 begann dann die Suche in Ostercappeln nach Örtlichkeiten für einen Reparaturraum innerhalb des Dorfes. Es wurden Gespräche mit der LWS und dem Rathaus, aber auch mit anderen Vereinen der Gemeinde geführt. Dabei trafen wir über KURIOS auf Lehrerinnen der LWS, wie z.B. Elisabeth Klecker, die Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien unterrichteten. Diese berichteten, dass im Haus Nr. 4 am Kirchplatz nicht alle räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Dies wurde von Frau Anton, Leiterin der Freiwilligenagentur bestätigt. Der Vorstand des "Starken Dorfes" wandte sich an Bürgermeister Rainer Ellermann, da die politische Gemeinde das Haus Nr. 4 bei der Katholischen Kirchengemeinde für Sprachunterricht angemietet hatte. Der Bürgermeister hatte keine Bedenken, so war der Weg frei den Kirchenvorstand von St. Lambertus anzusprechen. Mittlerweile hatte Andreas Korch schon mehrere Mitstreiter um sich gesammelt wie Dietmar Kutz, Hermann Glandorf und Albrecht von Bar. Seit 2021 ist der ReparaturTreff ein eigenständiger Verein in Ostercappeln.
Mit dem folgenden Eilantrag wandte sich der Verein an Pfarrer Jose und an den Kirchenvorstand am 11. Oktober 2017: Ostercappeln d. 11. Oktober 2017
Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde St. Lambertus Ostercappeln, Kirchplatz 1
Pfarrer Pater Jose Kuzhichalil CMI
Frank Ortmeyer, 1. Vorsitzender
Mitglieder des Kirchenvorstands
Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Sitzung des Kirchenvorstands St. Lambertus in dieser Woche laut Information ausfallen soll und das nächste Treffen erst im Dezember anberaumt wurde, wenden wir uns heute in dieser Form an Sie und bitten dies zu entschuldigen.
Der gemeinnützige Verein Starkes Dorf e.V. ist seit längerer Zeit bemüht, einen Reparaturtreff in Ostercappeln auf den Weg zu bringen. Da diese Aufgabe von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern unserer Gruppe - Albrecht von Bar, Andreas Korch, Dietmar Kutz u.a. - erbracht werden soll, hat sich unser Verein jetzt hilfesuchend an die Ehrenamtskoordinatorin der Gemeinde Ostercappeln, Frau Jutta Anton, gewandt. Von ihr erfuhren wir, dass sich in den Räumlichkeiten des Hauses Kirchplatz Nr. 4, dort wo an zwei Tagen in der Woche ehrenamtlich Sprachunterricht für Flüchtlinge geleistet wird, ohne große Probleme ein solcher Treff zusätzlich einrichten ließe. Da auch gerade diese Bürger anderer Länder in das Projekt mit einbezogen werden sollen, würde ein solcher Schritt von Vorteil sein. Der einzurichtende Reparaturtreff bekäme so einen festen Anlaufpunkt für seine zunächst etwa zwei- bis dreimal monatlich festzulegende Öffnungszeiten. Nach dem Gespräch mit Frau Anton von der Freiwilligen-Agentur haben wir am 10. Oktober den Bürgermeister Herrn Rainer Ellermann von unserm Vorgehen unterrichtet. Er begrüßte dieses und riet uns Kontakte zu Ihnen als Hauseigentümer aufzunehmen.
Weil AWIGO gemeinsam mit dem Landkreis solche Projekte zur Müllvermeidung unterstützt und bei Antrag bis Anfang November 2017 mit einem kleinen Beitrag fördern will, würden wir uns über Ihre Zustimmung möglichst bald freuen. Gern möchten wir dazu mit Ihnen eine Vereinbarung kurzfristig finden.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Franz Kahlert, Schriftführer im Verein Starkes Dorf e.V.
Die Genehmigung wurde dem Verein "Starkes Dorf e.V." sofort vom Kirchenvorstand erteilt. Somit konnten die Vorbereitungen zur Eröffnung eines Reparatur-Treffs - so wurde die Einrichtung von Anfang an genannt - begonnen werden. Zwischenzeitlich fanden sich noch mehrere Aktivist*innen zur Mitarbeit bereit und der Reparaturtreff konnte am 14. November 2017 in Anwesenheit des Bürgermeisters Rainer Ellermann, mehrerer Ratsfrauen und Ratsherren sowie der Presse feierlich gestartet werden:
Zeitplan:
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Feierliche Eröffnung des Reparatur-Treffs mit Gästen und Presse am Dienstag d. 14. November, 15 Uhr im Haus Nr. 4 am Kirchplatz Ostercappeln
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Info-Stand während des Wochenmarktes auf dem Kirchplatz am
Mittwoch d. 15. November ab 14 Uhr bis Marktende
Start Reparatur-Treff: Erster Arbeitstag: Dienstag d. 21. November 14:30 Uhr und nachfolgend jeden dritten Dienstag im Monat, 14:30 bis 16:30 Uhr Ab 16. Mai 2018 wurden Wochenmarkt und Reparaturtag vereint. Die Zusammenarbeit mit der Presse, mit anderen Einrichtungen gleicher Art in der Stadt Osnabrück und im Landkreis intensiviert. Hermann Glandorf referierte über die Arbeit der Ostercppelner Reparaturfreunde im Kreishaus über Videoprojektion erfolgreich. Ebenfalls begann mit der Eröffnung des Ostercappelner Reparaturtreffs die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Osnabrücker Abfallwirtschaft AWIGO. Umfangreiche Baumaßnahmen in der politischen Gemeinde sowie in der St. Lambertusgemeinde brachten für den Reparaturtreff entscheidende und eingreifende Veränderungen. Jetzt war St. Lambertus gezwungen, die Leihbücherei vom Pfarrheim (wurde für 3 Jahre zur Kita umgewandelt) in das Haus Nr. 4 zu verlegen. Wieder musste ab Ende 2018 eine neue Heimat für die Aktivist*innen des Reparaturtreffs gesucht werden. Unser Bürgermeister Rainer Ellermann wußte keinen Rat und so wurden von Vereinsmitgliedern verschiedene Objekte im Dorf in Augenschein genommen, alles vergeblich. Ein Brief von Hermann Glandorf und Franz Kahlert an die Pastorin Frau Lorenz-Holthusen und an den Kirchenvorstand vom Mai 2018 brachte die Wende.
Ostercappeln d. 2. April 2019
Bewahrung der Schöpfung als aktives Handeln ist zentrale Aufgabe für alle
Liebe Frau Lorenz Holthusen,
wir freuen uns, dass wir am Mittwoch d. 3. April mit Ihnen über unser Projekt „Reparaturtreff“ sprechen dürfen. Der Reparaturtreff des gemeinnützigen Vereins „Starkes Dorf“ arbeitet seit Oktober 2017 erfolgreich in unserm Dorf. Sicher ist Ihnen die „Philosophie“ dieser vor etwa zehn Jahren in den Niederlanden geschaffenen Aktion unter dem Begriff „Repair-Cafè“ bekannt. Der Reparaturtreff in Ostercappeln ist ein Ort, an dem sich Menschen, Männer, Frauen, Jugendliche, auch Geflüchtete treffen, miteinander reden und gemeinsam Dinge reparieren, die sonst keiner mehr repariert. Da Hilfe zur Selbsthilfe gefördert wird, gilt gemeinsames Wirken der Reparierenden mit dem „Kunden“ als vorrangig. Eine hohe Erfolgsquote im Team zeigt den Menschen, dass viele technische Probleme sich lösen lassen, wenn Können aktiviert wird. Besonders die Jugend soll ermutigt werden, ihre oft schlummernden Fähigkeiten hervorzuholen. Somit birgt das Konzept „Repair-Cafés“ unter ehrenamtlicher Tätigkeit neben Wecken von Umweltgedanken auch eine Förderung zu mehr Bildung. Durch Verlängerung der Lebensdauer unserer Produkte leisten unsere Aktivist*innen einen wichtigen Beitrag, um Rohstoffe und Ressourcen zu schonen. Sie helfen damit nicht nur aktiv Müll zu vermeiden, sondern auch Energie und nebenbei Geld zu sparen.
So sehen wir in unserm Tun durchaus christliches Handeln. Unter dem Dach der Kirchen, in der Gemeinde, in der Ökumene leisten wir zusammen mit den Bürgern einen Beitrag zum Schutz der Umwelt, eine Aktion, in der der Mensch im Mittelpunkt steht.
Bekannt ist, dass wir unseren bisherigen Standort im Haus Nr. 4 am Kirchplatz zu Ostercappeln nach fast 18 Monaten räumen müssen, um Platz für die katholische Gemeindebücherei zu machen.
In der aktuellen Situation können wir uns vorstellen, in Ihrer Paulus Gemeinde mit dem Männer-, ja auch mit dem Frauenkreis und den Pfadfindern zusammen zu arbeiten. Auf diese Weise könnten wir auch eine zusätzliche Belebung des Gemeindelebens schaffen.
Reparaturtreff findet einmal im Monat statt. Bisher treffen wir uns an jedem dritten Mittwoch des Monats von 14:30 bis 16:30 Uhr. Dieser nicht zwingen Termin war seit Anfang 2019 wegen des gleichzeitig stattfindenden Wochenmarktes festgelegt worden.
Folgende Vereinbarung könnten wir uns vorstellen: V O R S C H L A G
Vereinbarung zwischen Kirchenvorstand der Paulus Gemeinde zu Ostercappeln
und dem gemeinnützigen Verein „Starkes Dorf e.V.“ aus Ostercappeln.
Der Kirchenvorstand der Paulus Gemeinde überlässt an einem Nachmittag im Monat die zu bestimmende Räumlichkeit den Ehrenamtlichen für Reparaturen und zur Beratung der Bürger bei der Müllvermeidung. Die Mitarbeiter im Reparaturtreff nehmen Rücksicht auf dort ebenfalls ablaufende Veranstaltungen der Gemeinde, die immer Vorrang haben. Eine Zusammenarbeit mit kirchlichen Gruppen ist erwünscht. Eine Einbindung von Geflüchteten in dieses Projekt des „Starken Dorfes“ soll weiter bestehen. Ein Lagerort für noch zu reparierende Geräte darf es nicht geben, jedoch ein etwa 3 qm großer Stellplatz für einen Werkzeugschrank wäre hilfreich.Ein Termin für die anzusetzenden Reparaturstunden ist einvernehmlich festzusetzen.
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Die Reparaturen werden von Ehrenamtlichen kostenlos durchgeführt und protokolliert. Der
Einlieferer kann freiwillig für die erbrachte Leistung eine Spende abgeben. Die Spendenbeiträge werden transparent protokollarisch festgehalten. Die Evgl.--Luth.- Paulus Gemeinde kann Einsicht in das Spendenprotokoll nehmen. Sollten die Spenden und Zuschüsse Dritter „Überflüsse“ erkennen lassen, sind diese als Miet- und Energiekostenbeitrag an die Kirchengemeinde weiter zu leiten.
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Für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den von der Kirchengemeinde überlassenen Räumen während der Öffnung des Reparaturstandortes ist allein der Verein „Starkes Dorf“ zuständig und verantwortlich. Alle dort tätigen und arbeitenden Mitarbeiter des Vereins sind in einer Liste namentlich erfasst.
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Die Paulus Gemeinde kann dem Verein „Starkes Dorf“ kurzfristig die Nutzung der Räumlichkeiten ohne Angabe von Gründen untersagen. Andererseits kann der Reparaturtreff jeder Zeit seine Tätigkeit wieder einstellen. Ob an Stelle einer Vereinbarung ein Mietvertrag mit dem „Starken Dorf“ abgeschlossen werden soll, bleibt der Kirchengemeinde überlassen.
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Der Verein „Starkes Dorf e.V.“ aus Ostercappeln dankt der Paulus Gemeinde für die Überlassung von Räumlichkeiten und verspricht diese samt Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.
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Die Paulus Gemeinde erhält einen vom Kirchenvorstand zu bestimmenden finanziellen Beitrag für Energiekosten und Heizung (z.B. Zählereinsatz)
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Verantwortung für den ordentlichen Ablauf der Veranstaltungen trägt der Vorstand des Vereins „Starkes Dorf e.V.“ aus Ostercappeln
Bald kam vom Kirchenvorstand der Paulus Gemeinde die Zusage und vom "Starken Dorf" die erfreuliche Nachricht: "Wir können Ihnen heute die erfreuliche Mitteilung machen, dass unser Team „Reparaturtreff“ - eine Idee von Andreas Korch, erfolgreich im Oktober 2017 gestartet – weiterhin ohne Unterbrechung im Mai dieses Jahres seine ehrenamtliche Tätigkeit zum Schutz der Umwelt und zur Förderung des bürgerlichen Engagements, kostbare Ressourcen zu wahren und Müll zu vermeiden, an einem neuen Standort in der Mitte Ostercappelns fortsetzen kann". Wir sind Frau Lorenz-Holthusen, der Pastorin, und dem Kirchenvorstand der Paulus Gemeinde und Dietmar Kutz für seine Vorarbeit außerordentlich dankbar, dass in Folge ihrer Gesprächsbereitschaft und der unkonventionellen Entscheidung die Veranstaltung „Reparaturtreff“ im Evangelischen Pfarrhaus am 15. Mai ohne Unterbrechung wieder aufgenommen werden kann. Wiederum zeigt sich ein großes Entgegenkommen der Kirchen unseres Ortes. Am 17. April 2019 wird im Haus Nr. 4 ab 14:30 bis 16:30 Uhr zum letzten Mal repariert. Anschließend wird dieser Bereich für die Pfarrbücherei geräumt. Auch hier gilt noch einmal Herrn Pater Jose und dem Kirchenvorstand der St. Lambertusgemeinde unser Dank. Mit diesem guten Ergebnis kann der gemeinnützige Verein „Starkes Dorf e.V.“ sich ganz dem nächsten Projekt zuwenden.Gemeinnützige Verein „Starkes Dorf e. V.“ aus Ostercappeln, der Vorstand
Wim van Berkum Heinz Müller Hermann Glandorf Andreas Korch
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Vertreter Team Reparaturtreff Ostercappeln
Anfang Mai 2019 konnte der Reparaturtreff des gemeinnützigen Vereins „Starkes Dorf e.V.“ vom Haus Nr. 4 der Katholischen St. Lambertus Gemeinde am Kirchplatz in das Gemeindehaus der Paulusgemeinde an der Bremer Straße 7 in Ostercappeln umziehen und dort seine erfolgreiche Arbeit an jedem 3. Mittwoch eines Monats fortsetzen. Mitte März 2021 entsteht aus dem "Starken Dorf" ein neuer selbständiger Verein in unserm Dorf
"ReparaturTreff e.V." oder "ReTrO e.V.". Nach diesem erfolgreich beendeten Projekt wendet sich "Starkes Dorf e.V." neuen Aufgaben zu. Die gute Zusammenarbeit bleibt bestehen.
„Starkes Dorf e.V.“ aus Ostercappeln
- gemeinnützig -
Sonnenhöhe 7 – 49179 Ostercappeln (Postanschrift)
An die vom "Starken Dorf" darf man sich wenden, hier erfährt man viel!
Vorstand:
Vorsitzender: Wim van Berkum
Lecker Str. 7 – 49179 Ostercappeln; Tel.: 05473-1994
2. Vorsitzender: Heinz Müller
Nordhauser Str. 1 – 49179 Ostercappeln; Tel.: 05473-759
Schriftführer: Dr. med. Franz Kahlert
Sonnenhöhe 7 – 49179 Ostercappeln; Tel.: 05473-397
Kassenwart: NN
Beisitzer: Sigrid Kromik
Gartenstraße – 49179 Ostercappeln; Tel.: 05473-913224
NN
Natürlich freut sich der Verein über Spenden, um die ins Auge gefassten Projekte zu meistern:
Konto bei der Vereinigten Volksbank e.G
Kontoinhaber: "Starkes Dorf e. V." aus Ostercappeln
BIC: GENODEF10SV
IBAN: DE 11 2659 0025 1864 0010 00
Der eingetragene Verein „Starkes Dorf“, Ostercappeln ist gemeinnützig.
Spendenbescheinigungen werden ausgestellt
Satzung
des Vereins „Starkes Dorf“
§1
Der Verein führt den Namen „Starkes Dorf“.
Sitz des Vereins ist Ostercappeln..
Der Verein ist gemeinnützig und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d.
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist ein nicht
wirtschaftlicher Verein im Sinne des § 21 BGB.
§ 2
Zweck des Vereinsregister
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, der Kunst und Kultur, des
Heimatgedankens und der Familien in der Ortschaft Ostercappeln.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und
Betreuung eines Jugendzentrums, durch die Durchführung eigener und die
Unterstützung kultureller Veranstaltungen anderer Organisationen, durch
Organisation bzw. Unterstützung von Bildungsveranstaltungen bzgl. der
Ortsgeschichte Ostercappelns, auch unter dem Aspekt der Gemeinsamkeit mit
anderen Ortschaften und der Durchführung von Veranstaltungen für Familien.
Ziel ist die Entstehung einer handlungsfähigen Dorfgemeinschaft, die sich für die
Belange der Ortschaft Ostercappeln einsetzt.
Der Verein arbeitet mit den entsprechenden kirchlichen, staatlichen und kommunalen
Behörden, sowie mit den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und den
ansässigen Vereinen und Verbänden zusammen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
1. Einzelpersonen nach Vollendung des 16. Lebensjahres,
2. juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Mitgliedschaft des Vereins wird durch Anmeldung beim Vorstand erworben, der
über die Aufnahme entscheidet.
Die Höhe des von den Mitgliedern zu zahlenden Jahresbeitrages wird von der
Mitgliederversammlung festgesetzt.
Die Mitgliedschaft erlischt:
1. bei Einzelpersonen durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss,
2. bei juristischen Personen durch Auflösung, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der Austritt muss wenigstens 3 Monate vor Schluss des laufenden Geschäftsjahres
erklärt werden.
Den Ausschluss eines Mitgliedes beschließt der Vorstande.
1. wenn es den Zielen des Vereins wissentlich entgegen handelt,
2. wenn es mit seinem Beitrag trotz schriftlicher Mahnung länger als 6 Monate im
Rückstand ist.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Beschwerde an die
Mitgliederversammlung gegeben, die endgültig entscheidet.
§ 4
Organe
Organe des Vereins sind:
1. Vorstand,
2. die Mitgliederversammlung.
Für besondere Aufgaben können durch den Vorstand Ausschüsse bestimmt werden.
§ 5
Vorstand
A.
Der Vorstand des Vereins besteht aus:
1. dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden,
2. 2. dem Schriftführer,
3. dem Kassenführer,
4. bis zu 3 Beisitzern.
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 3 Jahren die Mitglieder des
Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig.
Im Falle der Verhinderung des Schriftführers und seines Stellvertreters oder des
Kassenführers und seines Stellvertreters kann der Vorsitzende zur Überbrückung
eines Notstandes in der Verwaltung ein anderes Vorstandsmitglied bis zur nächsten
Mitgliederversammlung mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Schriftführers oder
Kassenführung betrauen.
B.
Der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenführer führen die laufenden
Geschäfte. Dem Vorsitzenden steht frei, für besondere Fälle einzelne
Vorstandsmitglieder hinzuzuziehen. Dem Vorstand obliegt die Vorbereitung und die
Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er erstattet der
Mitgliederversammlung den Geschäfts- und Kassenbericht.
Der Vorstand führt seine Geschäfte ehrenamtlich und hat lediglich Anspruch auf
Ersatz der entstandenen Auslagen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit
gilt ein Antrag als abgelehnt. In Eilfällen kann der Vorsitzende über einen Antrag
auch im schriftlichen Umlaufverfahren abstimmen lassen.
Über die Beschlüsse des Vorstandes wird eine Niederschrift gefertigt, die vom
Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
C.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem
Stellvertreter. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
§ 6
Mitgliederversammlung
A.
Alljährlich findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf vom Vorstand
einberufen, ferner innerhalb von 6 Wochen, wenn mindestens 1/3 der
Vereinsmitglieder es mit schriftlicher Begründung beantragt.
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand mindestens 2 Wochen vor der
Tagung durch schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung
einberufen.
B.
Der Mitgliederversammlung obliegt:
1. Die Wahl der Vorstandsmitglieder,
2. die Wahl von 2 Rechnungsprüfern,
3. die Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts des Vorstandes,
4. die Entlastung des Vorstandes,
5. die Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliederbeiträge und über den
Haushaltsplan,
6. letzte Entscheidung im Falle der Beschwerde eines Mitgliedes über seinen
Ausschluss,
7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
8. Beschlussfassung über eine Auflösung des Vereins.
Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vereins oder sein
Stellvertreter. Sind beide verhindert, so beauftragt die Mitgliederversammlung ein
Vorstandsmitglied mit der Leitung dieser Mitgliederversammlung.
C.
Bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung entscheidet, sofern diese
Satzung nichts anderes enthält, die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Zu dem Beschluss der Mitgliederversammlung auf Änderung der Satzung ist eine
Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt,
die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet wird.
§ 7
Kassen- und Vermögensverwaltung
Dem Kassenführer obliegt die Kassen- und Rechnungsführung der Vereins. Er ist
zeichnungsberechtigt für die auf den Namen des Vereins bei Geldinstituten geführten
Konten. Kassenanweisungen sind vom Kassenführer zu unterzeichnen. Einnahmen
und Ausgaben sind in ein Kassenbuch einzutragen und bargeldlos über ein Spar- oder
Bankkonto laufen zu lassen.
Der Kassenführer hat alljährlich Rechnung zu legen und dem Vorsitzenden des
Vorstandes zu übergeben. Der Vorstand veranlasst die Prüfung der Rechnungsbelege
durch 2 Rechnungsprüfer und legt alsdann alle Unterlagen der
Mitgliederversammlung vor.
Kassenbücher und Belege sind vom Kassenführer sorgfältig aufzubewahren. Alle
Sachwerte des Vereins – Grundstücke, Inventar usw. - sind vom Kassenführer in
einem Vermögensverzeichnis nachzuweisen. Das Vereinsvermögen darf nur für die
satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins verwendet werden.
§ 8
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. - 31.12. des jeweiligen Jahres.
§ 9
Auflösung des Vereinsmitglieder
Die Auflösung des Vereins kann nur mit ¾-Mehrheit der erschienenen
Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung, in der mindestens 2/3 der
Vereinsmitglieder vertreten sind, beschlossen werden. Bei Beschlussunfähigkeit
entscheidet eine nach den Vorschriften des § 6 neu einberufene
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Ostercappeln, die es
ausschließlich und unmittelbar nur für die in § 2 genannten Zwecke verwenden darf.
§ 10
Diese Satzung tritt mit der Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
Ostercappeln , den 21.September 2006